AGB

Geltungsbereich


Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten und Montageleistungen.

Anwendbares Recht


Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung


Der Auftraggeber unterrichtet die Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen Details vor der Durchführung des Vertrages sowie beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör. Die Angaben zum Wert des Gutes muss der Auftraggeber vorher machen, da dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.

Stornokosten


Die Vertragskündigung an die Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund, wird eine Rücktrittszahlung von 50% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts


Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandtransporten in Höhe von 50% vor Beginn per Überweisung oder Bar der Einladung und 50% nach Entladung in Bar an die Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG zu entrichten. Bei Auslandstransporten wird vor Beginn der Verladung 100% der Auftragssumme fällig in Bar oder per Überweisung min. jedoch 2 Wochen vor Auftragsbeginn. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten im Pfandrecht oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

Pfandrecht


Die Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Die Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde. Trinkgelder können nicht verrechnet werden.

Übergabe des Gutes


Das Transportgut wird der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Auspacken der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG Umzüge angezeigt wird.

Erhöhung der Vergütung


Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Auftraggebers ab, so ist die Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen. Minderung der Angebotskosten ist nach Auftragsbestätigung nicht mehr möglich.

Einlagerung


Ist eine feste Laufzeit des Vertrages mit der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG nicht vereinbart, so beträgt die Mindestlagerzeit einen Monat. Die Kündigung des Einlagervertrages erfolgt schriftlich mit einer Frist von 1 (einem) Monat. Solange der Auftraggeber den Einlagerungsvertrag nicht kündigt, verlängert sich Vertragslaufzeit automatisch um jeweils 1 Monat. Sollte, nach Eingang einer Kündigung und entsprechender Erteilung eines Freigabescheins bis zum letzten Leistungstag keine Auslagerung stattgefunden hat, erfolgt eine Verlängerung um (jeweils) 1 Monat.

Verzug, Aufrechnung


Zahlungsverzug an die die Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Firma SH UMZUG & ENTSORGUNF darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

Haftungshöchstbetrag


Die Haftung der Umzugsfirma SH UMZUG & ENTSORGUNG wird auf 320,00 € je Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Auftraggeber kann eine weitergehende Haftung vereinbaren vor Beginn des Umzugstransportes und dies nur in Schriftform die Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG dann gegenzeichnen muss. In diesem Fall schließt die Umzugsfirma eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Auftraggeber.

Haftungsausschlüsse


Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist: - Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden. - ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber - Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Auftraggeber - Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern - Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Endladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Auftraggeber auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. - Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen - natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.

Schadensanzeige


Die Ansprüche an die Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG wegen des Verlustes oder einer Beschädigung des Gutes erlöschen, - wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG nicht spätestens am Tag nach Auslieferung des Gutes angezeigt wurde. - wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG nicht nach Beendigung des Umzuges oder der Beförderung vom Auftraggeber dies angezeigt wurde, § 451 f HGB.

Elektro- und Installationsarbeiten


Die Mitarbeiter der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG sind sofern nicht anders vereinbart ist vom Auftraggeber oder der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

Erfüllungsort


Als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG vereinbart.

Salvatorische Klausel


Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen mit der Firma SH UMZUG & ENTSORGUNG bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.